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   BVerwG, 11.09.1985 - 3 B 26.84   

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BVerwG, 11.09.1985 - 3 B 26.84 (https://dejure.org/1985,6722)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1985 - 3 B 26.84 (https://dejure.org/1985,6722)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1985 - 3 B 26.84 (https://dejure.org/1985,6722)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung eines nachträglich aufgefundenen Lageplanes - Angriffe gegen die sachliche Richtigkeit einer Entscheidung - Zulassung der Revision - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1985 - 3 B 26.84
    Damit liegt wiederum lediglich ein sachlicher Angriff gegen die Beweiswürdigung vor, der - wie bereits ausgeführt - die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann, und zwar ganz abgesehen davon, daß bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich von der Rechtsauffassung des angefochtenen Urteils auszugehen ist (vgl. dazu die ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - und Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - ).
  • BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71

    Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1985 - 3 B 26.84
    Der beschließende Senat hat bereits mit Beschluß vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - (Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 53) entschieden, daß die Ausgleichsbehörden ihr Ermessen über das Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verfahrens auch dann fehlerfrei ausgeübt haben, wenn sie das Wiederaufgreifen nur mit der Begründung abgelehnt haben, es bestehe wegen der Unanfechtbarkeit der früheren Bescheide kein Grund für eine neue Sachentscheidung, sofern sich ihnen - wie nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auch im vorliegenden Falle - die Vortrage nicht aufdränge, daß der Erstbescheid rechtswidrig gewesen ist.
  • BVerwG, 12.12.1974 - V CB 13.74

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsschaden an

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1985 - 3 B 26.84
    Damit liegt wiederum lediglich ein sachlicher Angriff gegen die Beweiswürdigung vor, der - wie bereits ausgeführt - die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann, und zwar ganz abgesehen davon, daß bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich von der Rechtsauffassung des angefochtenen Urteils auszugehen ist (vgl. dazu die ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - und Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - ).
  • BVerwG, 21.05.1981 - 3 B 54.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1985 - 3 B 26.84
    Denn eine mangelhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung betrifft lediglich die Frage der richtigen oder unrichtigen Anwendung des materiellen Rechts auf den tatsächlich gegebenen Sachverhalt und damit einen sogenannten Subsumtionsmangel, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. den der Klägerin bereits in einem früheren Verfahren zugegangenen Beschluß vom 21. Mai 1981 - BVerwG 3 B 54.80 -).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 3 B 86.91

    Deutsche Volkszugehörigkeit von Angehörigen in Vielvölkerstaaten - Grundsätzliche

    Ebensowenig liegt eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 11. September 1985 - BVerwG 3 B 26.84 - (n.v.) vor.
  • BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 46.88

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiederaufgreifen eines

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, welche die damit zusammenhängenden Rechtsfragen hinreichend klärt (vgl. u.a. Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - ; Beschlüsse vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 -, vom 22. September 1982 - BVerwG 3 B 50.82 - und vom 11. September 1985 - BVerwG 3 B 26.84 - Beschluß vom 18. Dezember 1978 - BVerwG 2 B 75.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.1986 - 3 B 21.85

    Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Denn eine mangelhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung betrifft lediglich die Frage der richtigen oder unrichtigen Anwendung des materiellen Rechts auf den tatsächlich gegebenen Sachverhalt und damit einen sogenannten Subsumtionsmangel, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. dazu Beschluß vom 11. September 1985 - BVerwG 3 B 26.84 -).
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